Johann Lang

Dr. Johann Lang

Dr.  Johann Lang im Gespräch mit Bundespräsiedent Prof. Dr. Theodor Heuss


Vor 125 Jahren in Kell geboren

Dr. jur. Johann Lang (1888-1961)
Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch)

© Dittmar Lauer
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  Am 9. Mai 1961 starb im Alter von 73 Jahren in Bonn nach schwerer Krankheit und dennoch unerwartet der Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes, Dr. jur. Johann Lang. Wenige Tage später – nach den feierlichen Exequien in der Bonner Kirche St. Elisabeth – wurde er auf dem Zentralfriedhof in Bad Godesberg zu Grabe getragen. Bundespräsident Heinrich Lübke und Alt-Bundespräsident Theodor Heuss, Bundeskanzler Konrad Adenauer und Wirtschaftsminister Ludwig Erhard sandten Telegramme und Kondolenzschreiben, in denen sie die außerordentlichen Verdienste des Verstorbenen um die Förderung des deutschen gewerblichen Genossenschaftswesens würdigten. Er gehöre zu den Persönlichkeiten, so Ludwig Erhard, die mit ihrem selbstlosen Schaffen weit über das Genossenschaftswesen hinaus im wirtschaftlichen Leben Deutschlands gewirkt und in unermüdlicher Arbeit dem Wiederaufbau unserer Wirtschaft und insbesondere der Festigung des gewerblichen Mittelstandes gedient haben.   

In der bundesdeutschen Presselandschaft fand der Tod von Dr. Johann Lang in zahlreichen Artikeln und Nachrufen große Anteilnahme und auch die beiden Trierischen Zeitungen – Volksfreund und Landeszeitung – berichteten über den berühmten Keller Bürger und dass er seine Heimat nie vergaß.   

Seine Heimat, das war das Hochwalddorf Kell. Hier wurde Johann Lang am 23. Dezember im Dreikaiserjahr 1888 als ältester Sohn von Matthias Lang und seiner Frau Angela Jungbluth geboren. Matthias Lang, dessen Vater als Nagelschmied und Kleinlandwirt seine Familie durchbringen musste, hatte sich als 16-jähriger junger Mann einer Gruppe junger Bauernsöhne aus dem Hochwald angeschlossen, die im fernen Lothringen eine lukrative Verdienstmöglichkeit fanden. Matthias Lang muss ein recht couragierter und unternehmungslustiger Mann gewesen sein, der nicht nur in der lothringischen Eisen- und Stahlindustrie Arbeit und guten Lohn suchte, sondern auch gute Sitten und Manieren zu erlernen bestrebt war. So verdingte er sich zeitweise bei einem hohen Militär und verschaffte sich Einblick in die bessere Gesellschaft. Nach sieben Jahre kehrte er in seine Heimat zurück, heiratete die Wirtstochter Angela Jungbluth und baute, nachdem das Projekt Hochwaldbahn durch’s Ruwertal Realität geworden war, in der Nähe des Bahnhofs ein Gasthaus mit etlichen Fremdenzimmern. Dieses unternehmerische Engagement des erst 25 Jahre alten Matthias Lang fordert aus heutiger Sicht großen Respekt ab.

Johann Lang verbrachte seine Kinderjahre in dem von seinem Vater erbauten Gasthaus oberhalb der Bahn und in dem bald auch eine Postagentur eingerichtet wurde. Eine sichere Einnahmequelle garantierten die in den Hochwälder Jagdgesellschaften organisierten Jagdherren, die nunmehr den wildreichen Hochwald bequem mit dem Personenzug erreichen konnten. Der Umgang mit den aus den großen Städten kommenden reichen Jagdherren – Unternehmer, Banker, Gutsbesitzer –weckte bei dem heranwachsenden Johann die Neugier auf die große Welt. Der damalige Pfarrer Franz Thomas Schmitz (1900-1907 Pfarrer in Kell, zuvor Redakteur in den Diözesen Würzburg und Bamberg) erkannte die Talente des Jungen, unterrichtete ihn in Latein und Griechisch und bereitete ihn auf das humanistische Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Trier vor, wo er im Jahre 1907 das Abitur bestand. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Promotion zum Dr. jur. fand er eine Anstellung als Gerichtsassessor und betätigte sich als Rechtsanwalt in Berlin. Dort verkehrte er mit den ebenfalls aus Kell stammenden Brüdern Dr. Franz Gellner (*1883) und Dr. Hermann Gellner(*1889), beides Juristen wie Dr. Johann Lang. Es wird erzählt, dass sich die drei studierten Hochwälder bei ihren Treffen auf offener Straße oder im Salon stets in ihrem heimischen Keller Platt unterhielten, was für die Berliner Großstädter wie eine Geheimsprache geklungen haben muss.  

Nach dem Ersten Weltkrieg, den Johann Lang als Leutnant und Oberleutnant der Reserve mitmachte, und nach seinem zweiten Staatsexamen bekam er im Jahre 1922 eine Stelle als Referent im Reichswirtschaftsministerium in Berlin, wo er mit der Bearbeitung von Mittelstands- und Genossenschaftsfragen betraut wurde. Als solcher nahm er 1925 erstmals an einer Versammlung des Deutschen Genossenschaftsverbandes teil. Ein Jahr später schied er aus dem Reichswirtschaftsministerium aus und trat auf Anraten des damaligen Anwaltes Prof. Dr. Stein, dem Talent, Tatkraft und Geschick des noch jungen Juristen aufgefallen waren, dem Deutschen Genossenschaftsverband bei. Nach dem Tod von Prof. Dr. Stein im Jahre 1932 wurde Dr. Johann Lang einstimmig zum neuen Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes gewählt.

Dr. Johann Lang ist der fünfte in der Reihe der Anwälte des Deutschen Genossenschaftsverbandes gewesen. Erster Anwalt war der 1808 in Delitzsch geborene deutsche Sozialreformer, Jurist und Politiker Hermann Schulze, der später seine Geburtsstadt seinem Namen zufügte. Er zählt zu den führenden Gründervätern des deutschen Genossenschaftswesens und gilt als Initiator des Genossenschaftsrechts. Neben seinem Wirken im Bundes- und später im Reichstag bestand seine größte Leistung in der Gründung des deutschen Handwerkergenossenschaftswesens und der auf dem Solidarprinzip ihrer Mitglieder beruhenden Genossenschaftsbank.         

Hermann Schulte-Delitzsch verstand sich als Anwalt im originären Sinn, als advocatus für die Anliegen der genossenschaftlich organisierten Menschen. Er selbst und künftig seine Nachfolger wurden mit dem Ehrentitel Anwalt bedacht und nicht einfach als Vorsitzende oder Präsidenten bezeichnet.      

  Nach der sogenannten Machtergreifung durch Adolf Hitler im Januar 1933 mobilisierte Dr. Johann Lang die Widerstandskraft der Genossenschaften, als die Nationalsozialisten diese als kollektivistisches Gebilde nach bolschewistischem Muster abzuschaffen drohten. Mit der Unterstützung führender Persönlichkeiten aus dem Reichswirtschaftsministerium konnten Dr. Johann Lang und seine Mitstreiter die geplante Aufspaltung des Deutschen Genossenschaftsverbandes in einzelne Wirtschafts- und Fachgruppen verhindern. Das erforderte diplomatisches Geschick und starken Durchsetzungswillen. Lang erkannte, dass die sich anbahnende Einführung des nationalsozialistischen Führerprinzips bei den Genossenschaften nichts anderes bedeuten würde als die Aufgabe der Selbsthilfe, der eigenen Initiative und der eigenen Verantwortung. Dr. Johann Lang – überzeugt von der Richtigkeit seines Handelns – ließ sich nicht einschüchtern, trotzte der Gewalt und setzte sich in Wort und Schrift zur Wehr. Dennoch konnte er eine Neuorganisation des Genossenschaftsverbandes durch das Reichswirtschaftsministerium nicht verhindern. Dem Verband wurde nun ein politischer Präsident vorgestellt, Dr. Johann Lang aber blieb weiterhin der für alle genossenschaftlichen Anliegen verantwortliche Anwalt. Die für die vorgesehene Lang-Biographie notwendige Auswertung entsprechender Bestände im Bundesarchiv Berlin – R 3101 (Reichswirtschaftsministerium) und R 2 (Reichsfinanzministerium) – werden Aufschluss über die politische Einstellung und das genossenschaftliche Wirken während der Hitler-Diktatur geben. 

Nach der Katastrophe des Jahres 1945 begann Dr. Johann Lang von Berlin aus sogleich mit dem Neuaufbau des deutschen Genossenschaftswesens im Vertrauen auf das Potsdamer Abkommen und die ausdrücklichen Erklärungen der russischen Besatzungsmacht, dass das Deutsche Reich – wenn auch unter Verwaltung der vier Siegerstaaten – weiterbestehen würde. Nach und nach erkannte er jedoch die Entschlossenheit der Russen, die von ihnen besetzte Zone zu bolschewisieren. Nachdem er zweimal wegen seiner Aktivitäten peinliche Bekanntschaft mit dem Geheimdienst der Sowjetunion gemacht hatte, siedelte Dr. Johann Lang im Jahre 1948 nach Wiesbaden um, wo einer seiner Mitstreiter bereits eine Arbeitsgemeinschaft der gewerblichen Genossenschaften in der im Werden begriffenen Bundesrepublik gegründet hatte, deren Leitung er übernahm.

Auf dem Deutschen Genossenschaftstag im Jahre 1950 wurde Dr. Johann Lang als Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes neu bestätigt. Neben der engeren Verbandsarbeit engagierte sich Dr. Johann Lang in wirtschaftspolitischen Fragen und brachte den Deutschen Genossenschaftsverband als gleichberechtigten Teilnehmer der freien Marktwirtschaft auf Grundlage von Freiheit und Unantastbarkeit des privaten Eigentums ein. Er übernahm den Vorsitz in der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft, bekannte sich schon früh zum Plan eines gemeinsamen europäischen Marktes und übernahm folgerichtig die Vizepräsidentschaft der Confédération Internationale du Crédit Populaire. Der 1955 in Wiesbaden abgehaltene Kongress der in der Confédération zusammengeschlossenen internationalen Volksbanken mit dem Empfang durch den Bundespräsidenten Theodor Heuss war für Dr. Johann Lang und seinen Genossenschaftsverband ein Höhepunkt. Mit dem vier Jahre älteren Theodor Heuss und dem neun Jahre jüngeren Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard pflegte Dr. Johann Lang ein freundschaftliches und von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Verhältnis, wie sich aus dem privaten Schriftverkehr herauslesen lässt.

1959 erhielt Dr. Johann Lang aus den Händen von Bundespräsident Theodor Heuss für seine hervorragenden Verdienste den Stern zum Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Den Verdienstorden hatte er schon 1952 erhalten.    

Weitere hohe und höchste Auszeichnungen europäischer Nachbarländer sprechen für die Wertschätzung, die dem Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes entgegengebracht wurde. 1956 bekam er das Komturkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik und zwei Jahr später das Goldene Ehrenzeichen des Österreichischen Genossenschaftsverbandes. Erwähnt sei auch seine Ehrenmitgliedschaft der Bürgergenossenschaften in der Türkei für seine dortige Aufbautätigkeit. In den genossenschaftlichen Grundsätzen der Selbsthilfe, der eigenen Initiative und der Selbstverantwortung für die Gestaltung und Sicherung des Lebens sah Dr. Johann Lang das stärkste Bollwerk gegenüber der schier unaufhaltsamen Tendenz zum Wohlfahrtsstaat und zum Kollektivismus, so der Jubilar in seiner Dankesrede im Rheinhotel Dreesen in Bad Godesberg, wohin der Genossenschaftsverband zu einer Feierstunde aus Anlass seines 70. Geburtstages geladen hatte. Und: Als Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes, dessen Gründer Hermann Schulze-Delitzsch gewesen ist, gehöre ich zu denen, die das Werk [Friedrich Wilhelm] Raiffeisens immer besonders gewürdigt haben, weil es auf derselben Idee beruht, dieselben Aufgaben und die gleichen Ziele mit großem Erfolg erreicht hat.

Im Jahre 1972, zehn Jahre nach Dr. Johann Langs Tod, schlossen sich die von Hermann Schulte-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen begründeten und bis dahin getrennt arbeitenden Genossenschaften zusammen und bilden seitdem eine gemeinsame durchschlagskräftige Interessenvertretung, den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. mit Sitz in Berlin.
     
     
  
Quellen
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Zeitungen und Zeitschriften
   Die gewerbliche Genossenschaft Nr. 3 Dezember 1948 und Nr. 24 Dezember 1950
   Blätter für Genossenschaftswesen vom 10. Dezember 1953 und vom 25. Mai 1961
   Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 109 vom12. Mai 1961
   Trierischer Volksfreund Nr. 117 vom 23. Mai 1961
   Trierische Landeszeitung Nr. 118 vom 24. Mai 1961

Literatur
Johann Lang, Die Praxis der Volksbanken dargestellt an den im Bankverkehr gebräuchlichen Formularen mit juristischen und banktechnischen Erläuterungen, Berlin 1930
   Ders., Das Reichsgesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Berlin 1943
Ders., Der Standort der Genossenschaften beim Wideraufbau der Wirtschaft und einer gesunden gesellschaftlichen Ordnung, [o.O.] 1948
   100 Jahre Volksbank Hermeskeil eG 1886-1986, Hermeskeil 1986
   Dittmar Lauer, 125 Jahr Hotel Zur Post. Eine Haus- und Familiengeschichte, Kell am See 1992
Klaus Lukas, Der Deutsche Genossenschaftsverband. Entwicklung, Struktur und Funktion Band 10 in der Reihe Untersuchungen über Gruppen und Verbände), Berlin 1972
Alexander Rüstow, Freiheit für alle Völker, Berlin 1932
Manfred Wilde, Schulze als Bildungsbürger und Reformpolitiker qua Herkunft? Zur sozialen Prägung und beruflichen Tätigkeit bis zum Beginn seines politischen Wirkens, Delitzsch 2008

Archive
Historisches Archiv der DZ Bank in Berlin: Elektronischer Bibliothekskatalog GenoFinder
Genossenschaftliches Informationszentrum Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken in Berlin
   Bundesarchiv in Berlin
      Best. R 3101 (Reichswirtschaftsministerium) Nr. 11088
      Best. R 2 (Reichsfinanzministerium) Nr. 20893
      Best. R (Deutsches Reich) Nr. ZSg 149
   Stiftung Bundespräsident Theodor Heuss in Stuttgart
      Nachlass Theodor Heuss Best. N 1221 Nr. 86 und Nr.166
      Akten des Bundespräsidialamtes Amtszeit Theodor Heuss Best: B 122 Nr. 2273
Nachlass Dr. Johann Lang
Für die Möglichkeit der Einsichtnahme danke ich Herrn Manfred Lang† und
Frau Hildegard Bermes geb. Lang

 

Erschienen in: Keller Annalen 2013 (Hg. Heimat- und Kulturverein Kell am See)