Vierherrenborn
 

Dittmar Lauer, Wiesplätzchen 9, 54427 Kell am See
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Dittmar Lauer
50 Jahre Vierherrenborn
Die Geschichte einer jungen Gemeinde 
 
 
 
 

Schriftenreihe Ortschroniken des Trierer Landes Band 41

464 Seiten mit zahlreichen Bildern, Dokumenten und zwei Karten

Herausgeber
Ortsgemeinde Vierherrenborn 
in Zusammenarbeit mit dem Heimat- und Kulturverein Kreis Trier-Saarburg

Verlag Alta Silva Kell am See 2004

Verkaufspreis 25,00 €
 
 

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Leseprobe:

Einleitende Worte
von Dittmar Lauer

Vierherrenborn, die wohl jüngste Gemeinde des Landes Rheinland-Pfalz liegt auf dem westlichen, bis auf eine Höhe von 500 m über dem Meeressspiegel ansteigenden Teil des Hunsrücks, dem sogenannten Osburger Hochwald. Vierherrenborn ist im Jahre 1954 als Abschluss einer 20jährigen Rodungs-, Meliorations- und Bautätigkeit durch das am 6. Mai 1954 verabschiedete Landesgesetz – welches am 1. Oktober 1954 in Kraft trat – zu einer selbständigen politischen Gemeinde erhoben worden. Vierherrenborn gehörte bis zur territorialen Verwaltungsreform zum Amt Saarburg-Ost im Kreis Saarburg, seit 1970 zur neugebildeten Verbandsgemeinde Kell im neuen Kreis Trier-Saarburg.
Durch das von der in Bonn ansässigen Siedlungsgesellschaft Rheini-sches Heim in mehreren Siedlungsphasen durchgeführte Siedlungsprojekt auf den Gemarkungen der Dörfer Hentern, Irsch, Wiltingen und Zerf entstanden insgesamt 42 neue Bauernstellen in einer mittleren Größe von 17 ha. Die durch Kauf und sogenannte freiwillige Enteignung erworbenen rund 855 ha Öd- und Heckenlandschaften – mit einer volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Bodennutzung des Lohschälens und der Reiserbrennholz-gewinnung – mussten in mühsamer Arbeit gerodet, kultiviert und für die Acker- und Grünlandwirtschaft aufgearbeitet werden. Über die Einzel-heiten der Entstehungsgeschichte unterrichtet –  ebenso wie über die Geschichte der Siedlerfamilien – jeweils ein eigenes Kapitel.
In diesen Einleitenden Worten sollen nun neben einer Übersicht der bisherigen Literatur über Vierherrenborn und der Quellenlage in aller Kürze auch die Gemeindestrukturen dargestellt werden – Gemeindesta-tistik, kurze Beschreibung der öffentlichen Einrichtungen wie Schule, Feuerwehrgerätehaus, Friedhof mit Friedhofskapelle, Kapelle Maria Köni-gin sowie Gemeindeorgane, also die Bürgermeister und die Gemeinderäte seit 1954, aber auch die für das entstehende Gemeinwesen wichtigen Ehrenämter wie die Bezirkswarte, die Beauftragten und der Bevollmächtigte. So vermag sich der Leser vorab einen ersten Überblick über den ihn erwartenden Stoff verschaffen.

Literaturübersicht
Nach Durchsicht der bisherigen Literatur über Vierherrenborn hat sich erstmals der seinerzeitige Amtsbürgermeister Adolf Kratz im Jahre 1957 mit der neuen Gemeinde Vierherrenborn beschäftigt und im Jahr-buch des Kreises Saarburg im Zeitraffer das Entstehen von Vierherrenborn geschildert .
Ein Jahr später erschien in der Reihe Kölner Geographische Arbeiten das Buch von Günter Wiegelmann über die natürliche Gunst und Ungunst im Wandel der rheinischen Agrarlandschaften , in dem er das veränderte Bild der Kulturlandschaft im Hochwald beschreibt und die vom Rheini-schen Heim geplante und durchgeführte Rodung mit 42 Neusiedlungen als vollen Erfolg bezeichnet. Die Fragestellung dieses Buches war mehr eine agrargeographische als eine siedlungsgeographische, so dass der Verfasser auf eine Befragung der Siedler verzichtete. Wiegelmann konnte noch Akten der Hauptgeschäftsstelle des Rheinischen Heims für die Zeit vor 1945 benutzen.
1963 ließ Hubert Spaetgens – der Leiter des Kulturamtes Trier als verantwortliche Siedlungsbehörde – in einem im Kurtrierischen Jahrbuch er-schienenen höchst lesenswerten Aufsatz die Besiedlungsgeschichte von den Kelten über die Franken und Römer bis in die Gegenwart Revue passieren. Sein Aufsatz umschließt eine tausendjährige, von den Grund-herrschaften geprägte Sozial- und Agrarverfassung, die mit der Karolingerzeit begann und erst mit der Französischen Revolution ihr Ende fand.
Der Niederländer Jan C. Smits untersuchte in einer maschinenschrift-lichen Diplomarbeit des Jahres 1969 die agrarische Kolonisation aus der Nazizeit im westlichen Hunsrück .
Der aus Zerf gebürtige Dieter Allkämper  lieferte 1975 im Jahrbuch des Kreises Trier-Saarburg einen Beitrag zur Siedlungsgeschichte der Hoch-waldgemeinde Vierherrenborn ab, in dem er sich hauptsächlich mit der Siedlungskontinuität beschäftigte .
In den Rheinischen Vierteljahrsblättern 1984 untersuchte Klaus Fehn die Ödlandkultivierung und ländliche Neusiedlung in der preußischen Rheinprovinz während des Dritten Reiches  und stellte das Siedlungsdorf Vierherrenborn exemplarisch vor. Fehn beklagte mit Recht, dass Günter Wiegelmann in seinem 1958 erschienenen Buch auf eine Befragung der Siedler verzichtet habe. Zu welchen Ergebnissen eine Befragung geführt hätte, zeigte Fehns Schüler Josef Baulig auf, der für eine für die Öffentlichkeit nicht gedachte Seminararbeit alle Siedler des 1933 gegründeten Neubauerndorfes Cond bei Mayen befragte und dabei zahlreiche persönliche Unterlagen vorgelegt bekam. In den 1980er Jahren hatte Axel Wupper, ein weiterer Schüler von Klaus Fehn, damit begonnen – als Vorarbeit für seine geplante Dissertation – über die Tätigkeit der Siedlungsgesellschaft Rheinisches Heim zu recherchieren und dabei das reich-haltige, aber noch völlig ungeordnete und unerschlossene Material im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf zu sichten. Außer einer dem Aufsatz von Klaus Fehn angehängten vorläufigen Bestandsaufnahme ist leider nichts wei-ter erschienen. Das ist um so bedauerlicher, als damals das Aktenmaterial noch beinahe vollständig vorhanden war .
Schließlich brachte Dittmar Lauer vor kurzem im Jahrbuch des Krei-ses Trier-Saarburg einen Aufsatz über die jüngste rheinland-pfälzische Gemeinde Vierherrenborn im Vorfeld des bevorstehenden 50jährigen Jubiläums. Die dort angesprochene Frage, inwieweit bei den Erschließungs- und Bauarbeiten auch Kriegsgefangene und Fremdarbeiter – eventuell auch Lagerin-sassen aus dem Konzentrationslager Hinzert – eingesetzt wurden, kann dahinge-hend beantwortet werden, dass zwar französische Kriegsgefangene in den Jahren 1940 bis 1942 – wie im Kapitel über die Siedlungsgeschichte dargestellt wird – aber keine Lagerinsassen aus Hinzert eingesetzt wa-ren .
 

Quellenlage
Der von Günter Wiegelmann benutzte Quellenbestand der Akten der Hauptgeschäftsstelle des Rheinischen Heims wurde von der Nachfolgege-sellschaft – der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen – im Jahre 1975 dem Landeshauptarchiv in Düsseldorf übergeben. Ausweislich des Findbuches sollten die Akten Angaben zu den persönlichen Verhältnis-sen der Siedler sowie Lage- und Baupläne, Grundbuchauszüge, Baube-schreibungen, Bauausführung und Baufinanzierung der Siedlungsverfahren des Rheinischen Heims zur Schaffung neuer Bauernstellen enthalten. Leider sind diese Aktenbestände – die noch von dem Fehn-Schüler Axel Wupper eingesehen werden konnten – nach Auskunft der Archivleitung im Reißwolf vernichtet worden .
Auch Nachfragen und Besuche beim Bund Heimat und Umwelt und dem Landschaftsverband Rheinland – beide in Bonn – blieben ohne Erfolg . Ein positives Ergebnis brachte die Recherche im Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt, wo eine zwar dünne, aber wichtige Akte aus dem Bestand Reichsnährstand deponiert ist . Sämtliche Ak-tenbestände des Altkreises Saarburg und der ehemaligen Amtsverwaltung Saarburg-Ost sind durch Kriegseinwirkung vernichtet worden. Umso wertvoller erweist sich daher eine im Archiv des Kreises Trier-Saarburg aufbewahrte Zusammenstellung von Einzelstücken, die – wenn auch nur in Abschriften – bis in das Jahr 1936 reichen.
Als wertvolle Quelle darf auch der sogenannte Rezess in der Siedlungs- und Rentengutsache Irsch I und II (Vierherrenborn) angesehen werden, ebenso wie die zahlreichen Schul- und Pfarrchroniken, die Protokollbücher der Gehöferschaften und die Beschlussbücher der umliegenden und am Siedlungsverfahren beteiligten Gemeinden . Kurz vor Drucklegung konnte noch die Schulchronik der ehemaligen – im Jahre 1968 aufgelös-ten – Volksschule Vierherrenborn eingesehen werden. Neben schulinternen Ereignissen enthält das schmale Buch vorwiegend bekannte Ab-schriften von Akten und Niederschriften sowie einige Zeitungsberichte.
Im Literatur-, Quellen- und Abbildungsnachweis sind übrigens sämt-liche aufgesuchten Archive und die Signaturen der dort lagernden Akten verzeichnet. Hier finden sich auch die Nachweise der mündlichen Befra-gungen der ersten und zweiten Siedlergeneration, die der Darstellung der Geschichte der Siedlerfamilien zugrunde liegen.
 

Gemeindestatistik
Die mit Wirkung vom 1. Oktober 1954 selbständige Gemeinde Vier-herrenborn  dürfte wohl die jüngste rheinland-pfälzische Gemeinde sein. Das entsprechende Gesetz war bereits am 6. Mai 1954 verkündet worden . Zu diesem Zeitpunkt lebten auf den 42 Siedlerstellen in Vierherrenborn 202 Einwohner, von denen 33 Familien der katholischen und 9 Familien der evangelischen Konfession angehörten.
Der 75jährige Siedler Johann Schwalb – im Jahre 1879 in Friesdorf geboren – ist damals der älteste Vierherrenborner gewesen. Heute ist Maria Roller mit 95 Jahren die älteste Bürgerin und der sechs Monate al-te André Olinger der jüngste Bürger der Gemeinde Vierherrenborn.
Die statistischen Zahlen der Einwohnerentwicklung von 1952 bis heute sind vorwiegend den Veröffentlichungen des Statistischen Lan-desamtes in Bad Ems – mit dem Stichtag 31. Dezember des betreffen-den Berichtsjahres – entnommen. Die Einwohnerzahlen für 1939 und 1950 entsprechen dem damaligen Siedlungsstand. Ab 1954 – nach der Gründung der politischen Gemeinde – halten sie sich in etwa die Waage. Die Angabe für das Jahr 1980 mit dem Spitzenwert von 241 entspricht der abweichenden Zählung des Einwohnermeldeamtes:

1939 125 Einwohner 1985 228 Einwohner
1950 127 Einwohner 1990 227 Einwohner
1952 202 Einwohner 1995 223 Einwohner
1954 228 Einwohner 2000 202 Einwohner
1961 210 Einwohner 2001 210 Einwohner
1970 235 Einwohner 2002 203 Einwohner
1980 241 Einwohner 2003 206 Einwohner

Die Aufschlüsselung und Untergliederung der rd. 855 ha Gemeinde-flächen und der Vergleich mit der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche – also einschließlich der Flächen außerhalb der Gemarkung – belegt die absolute Vorrangstellung der Landwirtschaft in ierherrenborn :

Landwirtschaftliche Nutzfläche  734 ha
Forstwirtschaftliche Nutzfläche  56 ha
Siedlungs- und Verkehrsfläche  65 ha
davon:
Gebäude und Hofflächen 15 ha
Verkehrsflächen 41 ha
Erholungsflächen 8 ha
Wasserfläche 1 ha
Gesamtgemarkungsfläche  855 ha

Landwirtschaftliche genutzte Fläche
einschl. der Flächen außerhalb der Gemarkung  1.266 ha

Feste Straßen  11 km
Wirtschaftswege  30 km
Wasserleitungsnetz  10 km
Stromnetz  15 km
Windschutzstreifen  5 km
Wildgatter  13 km
Entwässerungsdränagen  30 km

Höhenlage über NN 480-520 m
Jahresdurchschnittsniederschlag 800 mm
Mittlere Jahrestemperatur 8-9° C
Die öffentlichen Einrichtungen

Das Kulturamt Trier unter der Leitung von Ministerialrat Dr. Hubert Spaetgens – als Siedlungsbehörde – legte der Siedlungsgesellschaft Rheinisches Heim und seinem geschäftsführenden Direktor Dr. Wilhelm Engels – als Siedlungsträger – die Verpflichtung zur Herstellung der notwendigen Infra-struktur für die Siedlungsmaßnahme Irsch I und Irsch II auf. Die soge-nannten Leistungsbescheide vom 11. Juni 1940 und 28. August 1952 formu-lierten die vom Rheinischen Heim zu erbringenden Leistungen zur Rege-lung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse und der im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen. Neben Planung und Bau der Straßen und Wirtschaftswege und der Freihaltung der Straßengräben, der Wasser- und Stromversorgung, dem Anlegen von Windschutzpflanzungen und Erstellen und Erhalten der Wildgatter nahmen von Anfang an die öffent-lichen Einrichtungen wie Schule, Feuerwehrgerätehaus, Friedhof und Kapelle einen wichtigen Platz im oft strittigen Diskurs zwischen Kultur-amt und der Geschäftsführung des Rheinischen Heims ein. Ohne der Darstellung im Kapitel über die Siedlungsgeschichte vorgreifen zu wollen, sollen an dieser Stelle in aller Kürze diese wichtigsten gemeindlichen Einrichtungen behandelt werden.

Schule
Bereits im Jahre 1940 sollte für die Siedlung Irsch eine zweiklassige Volksschule errichtet werden. Die entsprechenden Baupläne sahen einen T-förmigen Baukörper mit Sockelgeschoss aus Bruchstein vor, verputztem Erd- und steilem Dachgeschoss mit rundbogigen Fenstern und Ein-gangstüren, eingefasst von Sandsteingewänden mit neubarocken Schluss-Steinen. Dieser Schulbau ist aber dann nicht ausgeführt worden, sehr zum Nachteil der schulpflichtigen Kinder, die Tag für Tag den weiten Weg bis in die Volksschule in Oberzerf laufen mussten, wo sie von Lehrer Friedrich Kopp unterrichtet wurden. Zuvor hatten die Kinder fast ein ganzes Jahr gestreikt, die ihnen zunächst zugewiesene Schule in Irsch zu besuchen – mit Erfolg, bis sie im Frühjahr 1940 in Oberzerf eingeschult wurden. Von Ostern bis Herbst 1939 versammelte der Pfarrer von Irsch Wilhelm Boden die acht schulpflichtigen Siedlerkinder einmal wöchentlich abwechselnd in je einem der Höfe zu einer religiösen Belehrung, obschon dies nach den gesetzlichen Bestimmungen nur in einem kircheneigenen Raum statthaft war. Von Ostern an nahm sich der Zerfer Pfarrer Peter Josef Woll der Kinder an, bis die Bischöfliche Behörde durch Verfügung vom 13. Januar 1941 die gesamte Seelsorge der Sied-lung der Pfarrei Zerf übertrug.
Kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges fiel die Oberzerfer Schule einem Bombenangriff zum Opfer, so dass der Schulsaal für den Unterricht nicht mehr verwendet werden konnte.
Ab Oktober 1945 wurde der Unterricht im Tanzsaal der Gastwirt-schaft Schmitt in Oberzerf wieder aufgenommen. Für die durch den Zu-zug zahlreicher Flüchtlingsfamilien auf 105 angewachsene Zahl der Schulkinder war der Tanzsaal zu klein, so dass Lehrer Kopp – übrigens die einzige Lehrkraft an der Schule – getrennt Unterricht zu erteilen ge-zwungen war. Vor diesem Hintergrund und um den Kindern den über eine Stunde langen Weg nach Oberzerf zu ersparen, erbot sich die Siedlerfrau Lina Limbach, ihren Wohnraum als Schulsaal für die Siedlerkin-der zur Verfügung zu stellen . Ab 15. Februar 1946 begann der eigens eingestellte Lehrer Hans Mossmann im Hause Limbach den Unterricht für 30-35 Kinder – allerdings nur an drei Tagen wöchentlich, zusammen achtzehn Unterrichtsstunden.
Als nach der Währungsreform das Siedlungsvorhaben vom Rheinischen Heim weiter voran getrieben wurde und mehr Kinder zur Schule kamen, erwarb das Rheinische Heim eine Holzbaracke aus dem Nachlass der ehemaligen Wehrmacht und stellte sie auf einer 0,3 ha großen, von Nikolaus Zunker angepachteten Fläche in der Senke zwischen den Siedlungen Zunker und Lonien auf. Das Pachtverhältnis begann am 1. April 1949. Der jährlich zu zahlende Pachtpreis betrug 30 DM. Der wegen der Militärbaracke entstandene Papierkrieg ist kennzeichnend für die verwor-renen Zuständigkeiten der Nachkriegszeit. Alle möglichen Dienststellen befassten sich mit der Vierherrenborner Schulbaracke: die Amtsverwal-tung Saarburg-Ost, die Stadt und der Kreis Saarburg, die Bezirksregie-rung, das junge Land Rheinland-Pfalz und die Besatzungsbehörden, denn da die Siedlung in der französischen Zone, die Siedlungsgesell-schaft Rheinisches Heim aber in der englischen Zone lag, wurde der Papierkrieg in drei Sprachen ausgetragen. Später wurde die so umstrittene Holzbaracke an die Firma Grundhöfer in Zerf abgegeben.
Im Oktober 1951 zeichnete sich der Neubau einer zweiklassigen Volksschule mit einer Lehrerwohnung für die beiden Siedlungsabschnitte Irsch I und Irsch II ab. Es sollte eine einfache Schule im Stil der Siedlungsgehöfte werden – mit dem Mindestaufwand, wie er bei den Siedlerstellen zur Anwendung kommt. Über den eigentlichen Bau der Schule kann man im Kapitel über die Siedlergeschichte mehr erfahren. Der Schulbetrieb in der neuen Volksschule Vierherrenborn konnte jedenfalls am 1. Oktober 1953 aufgenommen werden. Sie bestand nur 15 Jahre, bis sie im Jahre 1968 aufgelöst wurde. Die Vierherrenborner Schulkinder besuchten seitdem die Grund- und Hauptschule in Zerf.

Feuerwehrgerätehaus
Der Freiwilligen Feuerwehr Vierherrenborn ist ein eigenes Kapitel gewidmet – auch sie kann in diesem Jahr 50jähriges Bestehen feiern – so dass an dieser Stelle nur wenige Daten ihrer Vorgeschichte zusammengetragen werden sollen. Bereits im Januar 1939 verlangten die Gemeinden Irsch und Zerf von der Siedlungsgesellschaft Rheinisches Heim einen funktionierenden Feuerschutz für die auf den Hochwaldhöhen geplanten und im Bau befindlichen Siedlerstellen. Zehn Jahre später beschloss dann der Gemeinderat Irsch die Beschaffung einer Motorspritze und von vier Strahlrohren und Standrohr für die Siedlung Irsch. Diese Gerätschaften dürften bei einem der Altsiedler untergebracht gewesen und im Brandfall zum Einsatz gekommen sein. Mit der Anschaffung der Geräte kam die Gemeinde dem Rheinischen Heim sehr entgegen, gehörte dies doch zur originären und durch den Leistungsbescheid vom 11. Juni 1940 festgelegten Aufgabe des Siedlungsträgers – und zwar auf eigene Kosten.
Im November 1951 wurden neue Gerätschaften angeschafft, damit nun eine stete Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Irsch-Siedlung gewährleistet ist. Für die Beschaffung hatten sich Amtsbürgermeister Kratz und Landrat Dr. Schaefgen stark gemacht. Schon damals war ein Feuerwehrgerätehaus geplant, das man im März 1954 zur Unterbringung der gemeindlichen Geräte um einen geeigneten Raum zu erweitern gedachte. Vier Jahre später wurden die Arbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erteilt.

Friedhof und Friedhofskapelle
In den ersten Jahren der Siedlung Irsch I wurden die Verstorbenen auf dem Gemeindefriedhof von Irsch durch den dortigen Pfarrer beerdigt. Später, aufgrund der erwähnten Verfügung der Bischöflichen Be-hörde aus dem Jahre 1941, sollte der Pfarrer von Zerf für die Ausübung aller seelsorglichen Funktionen, den Religionsunterricht der Kinder, die Betreuung der Kranken und die Vornahme der Beerdigungen verant-wortlich sein. Für die Nutzung des Gemeindefriedhofes zu Zerf müsste man sich eventuelle Entschädigungen vorbehalten, sofern die Siedlung keinen eigenen Friedhof und keine eigene Kapelle erhalten sollte. Daraufhin beschloss der Zerfer Gemeinderat im November 1951 die Erhe-bung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes und legte fest, dass für ein Doppelgrab 300 DM und für ein Einzelgrab 150 DM zu zahlen seien. Dabei drängte der Gemeinderat die Verantwortlichen, sich für eine schnellstmögliche Realisierung eines eigenen Friedhofes auf der Siedlung einzusetzen, da der Gemeindefriedhof Zerf nicht groß genug sei, diese Belastung auf die Dauer zu übernehmen.
Im Jahre 1952 war der Friedhof so weit angelegt, dass der durch einen tragischen Motorradunfall ums Leben gekommene Neusiedler, der 51jährige Karl Rimpler, im August 1952 als Erster beigesetzt werden konnte.
Zwei Monate vor der Gründungsfeier am 2. Mai 1954 machte die Fertigstellung des Friedhofes und der Friedhofskapelle gute Fortschritte. Die gewünschte Finanzierung eines Leichenwagens lehnte das Rheinische Heim ab. Durch die sehr weit entfernt gelegenen Gehöfte bis zum Friedhof sei die Anschaffung unbedingt erforderlich, hatten die Siedler argumentiert. Auf Vorschlag des Kreisbauamtes Saarburg ist der Friedhof zu Vierherrenborn in späteren Jahren erweitert und der endgültige Belegungsplan angenom-men worden.

Kapelle Maria Königin
Während die katholischen Siedler von Anfang an den Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Laurentius in Zerf besuchten, behalfen sich die insgesamt sieben evangelischen Siedlerfamilien mit Notlösungen, zunächst im Kalfertshaus, später im Haus der Familie Reinhardt und nach Fertigstel-lung der Volksschule in einem der Schulsäle.
Die Kapelle auf dem Friedhof war von Anfang an als Simultankirche gedacht. So schrieb der Siedlungsträger Rheinisches Heim Ende November: Die religiöse Betreuung der zukünftigen, in einer Gemeinde zusammenzufassenden Siedlungssachen Irsch I und Irsch II, ebenso wie die Notwendigkeit, einen Verstorbe-nen bei den beschränkten Räumlichkeiten der Siedlerstellen in einer Friedhofskapelle aufzubahren, macht bei den 42 vorhandenen Bauernstellen den Bau einer Kapelle erforderlich. Es ist selbstverständlich, dass dieser Kirchenraum für Gottesdienste beider Konfessionen zur Verfügung steht  .
Gegen diesen Vorschlag der simultanen Nutzung des Kirchenraumes erhob das Generalvikariat Einspruch unter Berufung auf das kanonische Recht – mit dem ausdrücklichen Hinweis, der Widerspruch richte sich in keinster Weise gegen die Siedler, die in der Tat in der gemeinsamen Nut-zung der Kapelle kein Konfliktpotential sahen. Erst mit der Fertigstellung der katholischen Kapelle Maria Königin entfiel der Einspruch des Generalvikariats und seit 1956 durfte die Friedhofskapelle für Gottes-dienste der evangelischen Vierherrenborner mitbenutzt werden. Auf eine im Jahre 1962 geplante eigene Kirche verzichteten die evangelischen Christen und sie hielten ihren Gottesdienst im Heimatmuseum Zerf ab, später in der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius – nachdem Pfarrer Klaus B. Stankowitz ausdrücklich dazu eingeladen hatte.
Mit der Übernahme der Pfarrstelle Zerf durch Pfarrer Rudolf Linnemann im Jahre 1958 war der Auftrag der Bischöflichen Behörde ver-bunden, die Gemeinde Vierherrenborn – bisher zu den vier Pfarreien Hentern, Irsch, Wiltingen und Zerf gehörig – als Filiale von Zerf zu konstituieren, was nach Zustimmung aller betroffenen Kirchenvorstände vollzogen wurde. Die Eingliederung erfolgte durch bischöfliche Urkunde am 1. April und staatliches Einvernehmen vom 8. Mai 1959.
Schon zuvor hatte Pfarrer Linnemann die vom Neunkircher Architekten Birtel angefertigten Baupläne für die katholische Kapelle den Gremien vorgelegt. Die Bauparzelle stellte die Siedlerfamilie Josef Marx unentgeltlich zur Verfügung, nachdem mehrere Versuche, eine geeignetes Grundstück zu bekommen, fehlgeschlagen waren . Nach einer Bauzeit von nur neun Monaten – wobei die Siedler viele Arbeiten in Eigenleistung erbrachten – konnte die Einweihung am 29. Mai 1960 gefeiert werden . Die neue Kapelle steht unter dem Schutz Maria Königin.
 

Die Gemeindeorgane
Das Siedlungsprojekt Irsch I und Irsch II ist auf den Gemarkungen verschiedener Gemeinden realisiert worden, wobei die rund 855 ha Siedlungsflächen teilweise durch Ankauf, zum größeren Teil aber durch sogenannte freiwillige Enteignungen durch den Siedlungsträger, die Sied-lungsgesellschaft Rheinisches Heim mit Sitz in Bonn erworben werden konnten. Es war nicht von Anfang an daran gedacht, aus den einzelnen Siedlungsabschnitten eine eigenständige Gemeinde erwachsen zu lassen – diese Möglichkeit floss erst Anfang der 1950er Jahre in die Überlegungen der verantwortlichen Siedlungsmacher ein, vor allem nachdem sowohl die Gemeinde Irsch als auch die Gemeinde Zerf kein Interesse an einer Eingliederung der Siedlung in ihren Gemeindekörper zeigten. Für Fragen des öffentlich-rechtlichen Bereichs sind bis zur Neubildung der Gemeinde Vierherrenborn die jeweiligen landabgebenden Gemeinden verantwortlich gewesen. Für diese Zeit wurden seitens der Behörden sogenannte Bezirkswarte ernannt – als Verbindungsglied zwischen Gemeinde und Siedlung. Nach Bildung der Gemeinde Vierherrenborn nahmen sogenannte Beauftragte die gemeindlichen Belange für die Übergangszeit bis zur Installierung eines Gemeinderates wahr, denen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 6. Mai 1954 bis zum 1. Oktober 1954 ein sogenannter Bevollmächtigter als Ersatzbürgermeister vorangestellt wurde.

Die Bezirkswarte
Mit Beginn der Besiedlung von Irsch I wurden sogenannte Bezirks-warte ernannt, die gleichzeitig dem Gemeinderat von Irsch angehörten. Ihnen waren gewisse kommunale Aufgaben übertragen:
Josef Meid (1939-1952)
Peter Lonien (1952-1954)

Die Beauftragten
Nachdem am 6. Mai 1954 das Gesetz zur Bildung der neuen Gemeinde Vierherrenbon vom rheinland-pfälzischen Landtag verkündet worden war, musste bis zur Wahl des neuen Gemeinderates und Gemeindevorstandes die Verwaltung der neuen Gemeinde durch sogenann-te Beauftragte geführt werden, die von der Aufsichtsbehörde bestellt wurden. Sie hatten insbesondere die Wahl zur Gemeindevertretung vorzubereiten und durchzuführen sowie einen vorläufigen Haushaltsplan aufzustellen. Sie waren gewählt für die Zeit vom 6. Mai bis 10. Dezember 1954:
Peter Lonien (Bezirkswart) Josef Scheuer (stell. Bezirkswart)
Ignaz Meid   Matthias Richter
Josef Meid   Isidor Ternes

Der Bevollmächtigte
Mit Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Bildung der neuen Ge-meinde Vierherrenborn am 1. Oktober 1954 bis zur Wahl eines Ge-meinderates und Gemeindevorstandes bedurfte es eines sogenannten Bevollmächtigten, der für die Gemeinde rechtsverbindliche Erklärungen abgeben und mit anderen Vollmachten ausgestattet sein musste. Auf Vorschlag von Amtsbürgermeister Adolf Kratz ernannte der Saarburger Landrat Dr. Schaefgen den bisherigen Beauftragten Josef Scheuer für die Zeit vom 1. Oktober bis 10. Dezember 1954 zum Bevollmächtigten der Gemeinde Vierherrenborn.

Die Feldgeschworenen
Im Jahre 1962 hatte der rheinland-pfälzische Landtag die Landesverordnung über die Feldgeschworenen verabschiedet . Aufgrund dieser Verordnung konnte jede Gemeinde die Berufung von Feldgeschworenen beschließen. Nach dem Wortlaut der Verordnung hatten die Feldge-schworenen bei Abmarkungsgeschäften mitzuwirken und hierbei das Einbringen, Verändern und Entfernen der Grenzmarken vorzunehmen sowie die Grenzen und Grenz- und sonstigen Vermessungsmarken in der Gemeinde sorgfältig zu überwachen. In der Sitzung des Gemeindera-tes am 7. Dezember 1966 wurden zu Feldgeschworenen gewählt:
Michael Piro   Josef Schmitt
Matthias Reis   Henrik von Wenzlawowicz
Aufgrund einer neuen Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen wählte der Ge-meinderat die nachfolgenden Feldgeschworenen:
Michael Piro (Obmann) Diethard Klitsch
     Werner Lonien

Der Gemeinderat
Am 21. November 1954 wählten die Vierherrenborner ihren ersten Gemeinderat. Die Wahlleitung lag in den Händen des Bevollmächtigten Josef Scheuer. Den 124 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der jungen Gemeinde stellten sich drei Listen zur Wahl. 105 Bürgerinnen und Bürger – fünf ungültige Stimmen zählte man – machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch und wählten folgendermaßen:
Liste Scheuer 3 Sitze  Josef Scheuer
     Franz Sokolowski
     Johann Dahm
Liste Gayer 2 Sitze  Hermann Gayer
     Nikolaus Zunker
Liste Meid 2 Sitze  Josef Meid
     Käthe Rimpler
Nachfolgend die Zusammensetzung des ersten Gemeinderates von Vierherrenborn und die weiteren Gemeinderäte bis heute – über einen Zeitraum von 50 Jahren:
1954-1958
Johann Dahm   Franz Sokolowski
Josef Meid   Henrik von Wenzlawowicz
Käthe Rimpler   Nikolaus Zunker
Josef Scheuer
1958-1960
Käthe Rimpler   Henrik von Wenzlawowicz
Josef Scheuer   Matthias Wollscheid
Karl Tapprich   Nikolaus Zunker
1960-1964
Michael Piro   Karl Tapprich
Käthe Rimpler   Henrik von Wenzlawowicz
Josef Schupp   Matthias Wollscheid
1964-1969
Michael Piro   Josef Schmidt
Matthias Reis   Karl Tapprich
Käthe Rimpler   Henrik von Wenzlawowicz
1969-1974
Josef Beining   Matthias Pütz
Otto Ockenfels  Horst Reinhardt
Michael Piro   Josef Scheuer
1974-1979
Michael Piro   Ewald Richter
Matthias Pütz   Bernhard Sokolowski
1979-1984
Anton Maier   Ewald Richter
Michael Piro   Bernhard Sokolowski
1984-1989
Helga Maier-Schmidt  Josef Scheuer
Horst Reinhardt  Bernhard Sokolowski
1989-1994
Franz Mersch   Horst Reinhardt
Jörg Plitzko   Josef Scheuer
1994-1999
Diethard Klitsch  Horst Reinhardt
Helmut Marx   Josef Scheuer
Franz Mersch   Bruno Wollscheid
1999-2004
Diethard Klitsch  Andreas Pütz
Helmut Marx   Josef Scheuer jun.
Konrad Marx   Erika Tapprich

Die Ortsbürgermeister
Bevor der erste im Jahre 1954 gewählte Gemeinderat zur Wahl des Bürgermeisters schritt, legte er zunächst die Dienstaufwandsentschädigung mit 360 DM im Jahr fest. Außerdem beschloss der Rat, dem Bür-germeister bei allen im Interesse der Gemeinde durchzuführenden auswärtigen Rei-sen die reinen Fahrkosten gegen Nachweis zu erstatten. Daraufhin wurde das Ratsmitglied Hermann Gayer mit Stimmenmehrheit zum ersten Bürger-meister der Gemeinde Vierherrenborn und der bisherige Bevollmächtigte Josef Scheuer zum Beigeordneten gewählt.
Die Hermann Gayer nachfolgenden beiden Bürgermeister Josef Schwalb und Matthias Pütz übten ihr kommunales Ehrenamt über 40 Jahre lang aus. Ihnen folgte 1999 der heutige Bürgermeister Franz Mersch. Nachfolgend die Serie der Vierherrenborner Bürgermeister:
Hermann Gayer 1954–1957
Josef Schwalb 1957–1978
Matthias Pütz 1978–1999
Franz Mersch 1999 (Franz Mersch wurde bei der Kommunalwahl am 13. Juni 2004 wiedergewählt)
 
 
 

50 Jahre Vierherrenborn
von Dittmar Lauer  (Jahrbuch des Kreises Trier-Saarburg 2004, Seite 143-149)

Im vergangenen Jahr hat Sommerau als kleinste Gemeinde im Kreis Trier-Saarburg das Jubiläum der Ersterwähnung ihrer Burg vor 750 Jahren gefeiert, in diesem Jahr kann die jüngste Gemeinde im Landkreis auf ihr 50jähriges Bestehen zurückblicken: Am 6. Mai 1954 hatte der rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz über die Bildung einer selbständigen Gemeinde Vierherrenborn beschlossen und sechs Tage später im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Mit diesem Gesetz wurden die in den Gemarkungen von Hentern, Irsch, Wiltingen und Zerf gelegenen Siedlungen Irsch I und Irsch II aus den genannten Gemeinden ausgegliedert und zu der neuen Gemeinde Vierherrenborn zusammengeführt. Damit ist Vierherrenborn die erste landwirtschaftliche Siedlung in Rheinland-Pfalz gewesen, die wegen ihrer Größe – immerhin mit einer Gemarkungsfläche von 857 Hektar – den Status einer selbständigen politischen Gemeinde erhielt.
Im Vorfeld der offiziellen Namensgebung hat es einige kuriose Vorschläge gegeben. Dabei erinnerte die Bezeichnung Herrborn – als Mittelpunkt der vier Herren – schon an das spätere Vierherrenborn, wogegen Fronrath wohl auf die harte körperliche Arbeit bei den Rodungsarbeiten hinweisen sollte. Zum Glück kam der Kunstname Wir-fen nicht zum Tragen, eine Buchstabenkombination aus den vier Ortschaften Wiltingen, Irsch, Zerf, Hentern. Aus einer Sammlung verschiedener Namensformen wie Engelshofen, Roderbirken, Eichenroth, Rodweiler, Wildhofen, Neuhofen, Neubauernheim und andere fand keiner Anklang.
Es ist der seit 1934 in Wiltingen als Pfarrer tätige Karl Henn gewesen, der im Mai 1953 darauf hinwies, dass am historischen Punkt, wo die vier beteiligten Gemarkungen zusammenstoßen, der vier Herren Brunnen sei. Die neue Gemeinde könnte al-so Herrenborn heißen. Dieser Namensvorschlag fand die Zustimmung des damali-gen Bürgermeisters des Amtes Saarburg-Ost Adolf Kratz, der ihn sogleich dem Landrat und dem Innenministerium zur Begutachtung vorlegte.
Pfarrer Henn legte auch gleich eine unmaßgebliche Skizze bei, der man die Gestal-tung des Herrenbrunnens entnehmen konnte. Ihm schwebte ein Brunnen vor mit ei-ner kreisrunden ½ Meter hohen Mauer, aus der ein Laufrohr, zum Schöpfen geeig-net, hervorragt. Später ließe sich das Ganze mit einem runden Spitzdach, auf etwa fünf Säulen in Holz und Ziegel ruhend, schützen und evt. das alte Urkundenzitat ü-ber dem Auslauf anbringen.
Damit lenkte Pfarrer Henn das Interesse auf das im Wiltinger Pfarrarchiv aufbe-wahrte Weistum des Jahres 1618, in dem es eingangs – das Wiltinger Hochgericht betreffend – heißt: Nohets uff dieser Seith des Zerversen Waldes ist ein Brun, so man der vier Herrn Brunnen nennet, daruff stohsen vier Herrn Vogteyen.
Aus dieser Formulierung hat man irrigerweise geschlossen, dass der vier Herrn Brunnen Grenzpunkt vier verschiedener Gemeinden sein müsse und die Vogtherren eben diesen vier Gemeinden zuzuordnen seien. Zum besseren Verständnis muss man den Blick auf die Herrschafts- und Besitzverhältnisse von Wiltingen lenken. Wiltingen ist seit alters her eine luxemburgische Enklave gewesen, die seit dem 12. Jahrhundert in zwei Teilen an die Herren von Falkenstein und die Herren von Bruch, deren Erben und Rechtsnachfolger verlehnt waren.
Im Jahre 1618 finden wir Konrad von Sötern im Besitz des Falkensteiner Teiles der luxemburgischen Herrschaft Wiltingen, den Brucher Teil trägt Franz Ludwig von Warsberg zu Lehen. Konrad von Sötern, der zehn Jahre ältere Bruder des späteren Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Philipp Christoph von Sötern (1623-1652), war mit Margarete von Merode vermählt, die 1597 auf dem Erbwege – über ihre Groß-mutter Anna von Schauwenberg – ¼ des Dorfes Wiltingen mit in die Ehe brachte. Fünf Jahre später verkaufte Dietrich Graf von Manderscheid an Konrad und Marga-rete seinen ¼ Anteil an der Herrschaft Wiltingen sambt aller hohen, mitteln und nie-der Herligh- undt Gerechtigkeit, Fischen, Jagen, Hoigen, Wildtpan, Nutzung und Ge-fellen, Renthen, Zinsen, Gülten, Frön, Diensten, Frewel, Bueßen, Gebotten undt Verbotten, Meyer, Scheffen undt Gericht zu setzen und zu entsetzen... für die Summe von 4.400 Luxemburger Taler. So waren Konrad von Sötern und seine Frau Margarete von Merode in den Besitz der halben Herrschaft bzw. der Falkensteiner Vogtei Wiltingen gekommen.
Johann Philipp von Warsberg, kurfürstlicher Amtmann zu Saarburg, verkaufte im Jahre 1647 seinen halben Anteil der Herrschaft Wiltingen – den sogenannten Bru-cher Teil – an den jungen Erben des von Philipp Christoph von Sötern geschaffenen Söternschen Fideikommisses, Philipp Franz von Sötern zu Dagstuhl, für die Summe von 12.000 Reichstaler. Im Besitz der nunmehr ganzen Herrschaft Wiltingen ist Phi-lipp Franz von Sötern aber nur bis zum Tode seines hohen Verwandten im Jahre 1652 geblieben.
Während im Weistum von 1618 Konrad von Sötern und Ludwig Franz von Wars-berg als Vogtherren des Falkensteiner bzw. Brucher Teiles der Herrschaft Wiltingen auftreten – sozusagen als Gemeinherren – stehen ihnen auf der anderen Seite die Vögte des kurtrierischen Dorfes Irsch und des dem Propst zu St. Paulin gehörenden Dorfes Zerf entgegen. In der bildreichen Sprache der Weistümer heißt es, dass die-se vier Vogteien alle an den Vierherrenbrunnen stoßen, also da jeder Herr bey be-melten Brunnen sitzen undt einer dem andern uff des andern Vogteyen ein Drunck wie auch Essen langen kan.
Dass es sich beim Vierherrenbrunnen tatsächlich um einen Grenzpunkt handelt, an dem die Gemarkungen von nur drei Gemeinden – Wiltingen, Irsch und Zerf – zu-sammentrafen, erhellen die Weistümer von 1455 und 1504, in denen der Brunnen als Scheytborne bzw. Scheitborn bezeichnet wird, vor allem aber das Weistum von 1537, wo es heißt, es sei auf dem Wiltinger Berg ein Born gebauwett, den man nenne der vier Herren Born oder den Scheidtborn, da gehe ihrer Voigtherren Gerechtigkeit ahn...
Die Vegetation um den Vierherrenborn ist noch bis ins 19. Jahrhundert von ausge-dehnten Eichenschälwaldungen dominiert gewesen, deren Rinde bzw. Lohe an die zahlreichen Gerbereien in Trier und in Saarburg verkauft wurde. Die geordnete Lohheckenwirtschaft bedeutete für die Bauern der Gemeinden Wiltingen, Irsch und Zerf ein nicht wegzudenkender wesentlicher Teil ihrer Existenz. Die Blütezeit des Schäl-waldbetriebes und der Lohgewinnung neigte sich um 1880 mit der Einführung der preiswerteren und ergiebigeren Lohe aus dem südamerikanischen Quebrachoholz dem Ende zu.
Die mit Hecken, Niederwald und Eichenschälwald bestockten Flächen rund um den Vierherrenborn fanden in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts das Interesse der im Jahre 1916 gegründeten gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Rheinische Heim in Bonn, die sich seit 1933 vornehmlich um die Neusiedlungen von Bauernstellen bekümmerte. In der engeren Region sind so in den Jahren 1932-1933 zwölf neue Siedlungsstellen im nordsaarländischen Münchweiler und 1934-1938 sech-zehn Stellen beim Rehlingerhof im alten Kreis Saarburg geschaffen worden.
Das großangelegte Siedlungsvorhaben, aus dem später die Gemeinde Vierherren-born hervorgehen sollte, war zunächst auf drei Abschnitte angelegt, die nach der Gemeinde Irsch benannt wurden, die den größten Gebietsverlust zu verkraften hat-te. Denn für die Siedlungsverfahren Irsch I und Irsch II haben Gemeinde, Gehöferschaften und private Grundstücksbesitzer insgesamt 373 ha Land abgegeben, die Gemeinde Wiltingen 246 ha, die Gemeinde Zerf rund 144 ha. An der Landabgabe war auch Hentern mit nahezu 93 ha und Baldringen mit einem geringeren Anteil beteiligt.
Für das Siedlungsprojekt Irsch III sind bereits in den Jahren 1940/41 weitere rund 42 ha Ergänzungsflächen angekauft worden, zumindest sind diese in den Geschäftsberichten der Rheinischen Heim nachgewiesen. Das noch nicht gerodete Heckenland wurde aber nach dem Krieg von den Alliierten für einen Truppenübungs-platz requiriert.
Im Oktober des Jahres 1936 kam die Neusiedlungsmaßnahme Irsch I nach langen Verhandlungen so recht ins Rollen. Sowohl der Siedlungsgesellschaft Rheinische Heim als Siedlungsträger wie auch dem Trierer Kulturamt als Siedlungsbehörde kann man eine professionelle Umsetzung in relativ kurzer Zeit der langjährigen und schwierigen Planungen bestätigen.
Für rund 44.500 Reichsmark überließ die Ortsgemeinde Irsch rund 133 ha Hecken-land der Rheinischen Heim. Die Gemeinde mit ihrem fortschrittlichen und aufgeschlossenen Bürgermeister Matthias Konter an der Spitze hatte so ein Zeichen für eine nun einsetzende außerordentliche Pionierarbeit gesetzt. Konter gelang es auch, die drei Irscher Gehöferschaften zur Veräußerung von weiteren rund 200 ha Gehö-ferschaftsland zu veranlassen. Auch die anderen Gemeinden und private Grund-stücksbesitzer folgten dem Beispiel. Allerdings kam man im Laufe des weiteren Grunderwerbs nicht umhin, das Instrument der Enteignung einzusetzen. Durch Ent-eignungsbeschlüsse im Jahre 1940 für Irsch I und 1943 für das später geplante Irsch II kam die Rheinische Heim in den Besitz der für das Gesamtsiedlungsverfah-ren erforderliche Land. Betroffen waren neben zahlreichen Grundstücken unter-schiedlicher Größe vor allem die Gehöferschaften Wiltingen, Hentern, Baldringen, Schömerich, Oberzerf, Forsthofen u.a. Bei dem eigenartigen Rechtsstatus der Ge-höferschaften vollzog sich der Eigentumsübergang in Form einer sogenannten frei-willigen Enteignung, dessen Grundlage eine Verordnung über die Vereinfachung der Genossenschaftsbildung und Förderung der Ödlanderschließung aus dem Jahre 1924 in Verbindung mit dem Reichssiedlungsgesetz von 1919 fußte.
Im Laufe des Jahres 1937 – zwei Jahre vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges – konnte mit den ersten Rodungsarbeiten für das Siedlungsvorhaben Irsch I begonnen werden. Der Holz-aufwuchs war freizustellen, die Wurzelstöcke mussten mit einfachen Maschinen und mit Muskelkraft gerodet und so die Flächen für die Land-wirtschaft aufbereitet und kultiviert werden. Die Straßen- und Wirtschaftswegenetze waren anzulegen und die sonstigen Infrastrukturmaßnahmen – Wasser- und Strom-versorgung – in Angriff zu nehmen. Entsprechend dem Einteilungsplan wurden die Flächen für die geplanten Siedlungsstellen in die Örtlichkeit übertragen und ver-messen, ehe mit dem Bau der eigentlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude begon-nen werden konnte.
Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges zeigte auch bei dem Siedlungsprojekt nega-tive Auswirkungen, die Arbeiten kamen nur zögerlich voran und gerieten zeitweise ins Stocken. Inwieweit bei den Erschließungs- und Bauarbeiten auch Kriegsgefangene und Fremdarbeiter – eventuell auch Lagerinsassen aus dem Konzentrations-lager Hinzert – eingesetzt wurden, soll in einer eigenen Arbeit recherchiert und dar-gestellt werden.
Bis 1940 waren im Siedlungsvorhaben Irsch I insgesamt 20 Bauernstellen mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 16 ha auf einer Gesamtfläche von 368 ha – einschließlich der öffentlichen Verkehrs- und Bedarfsflächen – soweit fertiggestellt, dass sie bezogen werden konnten. Die Neusiedler kamen teilweise aus den umliegenden Orten, aber auch aus dem Saargau, der Mosel und der Ahr, aus der Eifel und dem Rheinland und hatten sich zuvor bei der Rheinischen Heim um eine Zuteilung bewerben müssen. Den Zuschlag bekamen vorwiegend die Bewerber, die den Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit in der Landwirtschaft erbringen konnten.
Die verheerenden Auswirkungen des unseligen Zweiten Weltkrieges zeigten sich auch in der neuen Siedlung Irsch I. Dreimal rollte die Front über das soeben gerodete und bebaute Land. Mehrere Siedler kamen durch Minen ums Leben, viele Ge-bäude erlitten schwerste Schäden und ein großer Verlust an Vieh und Inventar war zu beklagen – eine wahrhaft traurige Kriegsbilanz für die junge Ansiedlung.
Anfang des Jahres 1949 begannen die ersten Besprechungen und Ortsbesichtigun-gen zur Einleitung der Rodungsarbeiten für das Siedlungsvorhaben Irsch II. Die Rheinische Heim beabsichtigte die in Frage kommenden Flächen von den angren-zenden Gemeinden vom Holzbewuchs freimachen zu lassen und noch im Laufe des Winters 1949/50 die Rodungen durchzuführen. Da traten neue Schwierigkeiten auf, indem 5 Ortsbürgermeister, 6 Gehöferschaftsvorsitzende und 65 Einzelinteressen-ten erklärten, dass die seinerzeitige freiwillige Enteignung als ein großes Unrecht empfunden werde, das unbedingt rückgängig gemacht werden müsse. Sie befürchteten schwere Schäden für die Gemeinden, indem diese bei Realisierung des zwei-ten Siedlungsabschnittes völlig eingeschnürt würden, so dass eine weitere Entwick-lung unmöglich gemacht werde. Sie monierten das Verschwinden der Lohhecken, die hochwertig seien und für die Trierer Lederindustrie dringend gebraucht werden. Für die beteiligten Gemeinden entstünde so ein großer Einnahmeverlust. Außerdem befürchtete man eine erhebliche Störung der Wasserversorgung in den einzelnen Gemeinden, wodurch die Viehhaltung im bisher gewohnten Umfange nicht mehr gewährleistet werden könnte. Mit Rücksicht auf die nach dem Kriege auf dem Hochwald durchgeführten Abholzungen sei dieser Punkt von großer Bedeutung.
Alle Bemühungen der Alteigentümer, nachträglich wieder in den Besitz ihrer enteig-neten Grundstücke zu kommen, nutzten nichts, auch nicht der Hinweis auf die zwingende Verpflichtung in den Enteignungsverträgen, dass die Rheinische Heim die erworbenen Flächen innerhalb drei Jahren urbar zu machen und zu Siedlungszwecken zu verwenden habe. Auch eine Petition an den damaligen Landtagspräsidenten August Wolters blieb ohne positives Ergebnis für die klagenden Altbesitzer. Immerhin aber scheint der Aufstand soviel bewirkt zu haben, dass in der Folge die Rheinische Heim zu Konzessionen bereit war, um die befürchteten Nachteile der be-troffenen Gemeinden zu kompensieren.
Die Rodungsarbeiten – die von Hand, durch Bagger und andere geeignete Großmaschinen durchgeführt wurden – und die weiteren Baumaßnahmen der Wasserver-sorgung und Abwasserbeseitigung, der Herstellung der Straßen und der Wirt-schaftswege, der Verlegung der Licht- und Kraftstromleitungen, der Errichtung der erforderlichen Wildgatter sowie die Anlegung der Windschutzpflanzungen wurden in der Folge zügig betrieben. Sieben Ansiedlungswillige aus der Umgebung hatten die ihnen zugewiesenen Siedlungsflächen in harter Arbeit selbst gerodet – wobei die ganze Familie mit anpacken musste. Einige errichteten sich einfache Baracken, in denen sie mehr hausten als wohnten, bis die von der Rheinischen Heim erbauten Häuser fertiggestellt waren.
Anfang Mai 1952 konnten die für Irsch II bestimmten sieben Einheimischen und wei-tere fünfzehn Neusiedler in ihre neuerbauten Häuser einziehen. Diese Neusiedler waren durchweg Flüchtlinge und Heimatvertriebene aus Ost- und Westpreußen, Pommern, Schlesien, Brandenburg, Sachsen, Österreich und Jugoslawien, Bessa-rabien und dem Baltikum, die in einem großen Treck am 4. Mai 1952 in ihrer neuen Heimat eintrafen. In der Festschrift 25 Jahre Vierherrenborn erinnerte man sich an dieses Ereignis. Zur Begrüßung waren Girlanden um die Haustüren gebunden. Mit Handdruck und guten Wünschen sind die Schlüssel der Siedlungsgehöfte überge-ben worden. Gerne nahm man in Kauf, dass noch vieles unfertig war, daß man auf der Erde schlafen mußte  und draußen vor den Häusern nur nackter Ackerboden anzutreffen war. Rasen oder Blumen und Sträucher fehlten noch gänzlich. Mit Freu-de sahen die Siedler die riesigen grünen Roggenfelder, die für sie eingesät worden waren...
Nachdem nun die Hofstellen besiedelt und die für eine Gemeinde unerlässlichen inf-rastrukturellen Grundausstattungen – eine eigene zweiklassige Schule mit Lehrerwohnung, eine Kapelle und Friedhof und ein Feuerwehrgerätehaus – vorhanden wa-ren, fokussierte sich das allgemeine Bestreben auf die Bildung einer selbstständigen politischen Gemeinde. Das entsprechende Landesgesetz vom 6. Mai 1954 trat mit Wirkung vom 1. Oktober 1954 in Kraft.
Dieses Ereignis –und die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr ebenfalls vor 50 Jah-ren – werden die Vierherrenborner groß feiern, dazu wird ein Heimatbuch erscheinen, in dem verschiedene Autoren die Geschichte der jüngsten rheinland-pfälzischen Gemeinde umfassend darstellen werden.